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Harald Wohlfahrts Abschied aus der Traube

19. Juli 2017 12:55

DEUTSCHLAND (Pforzheim) – Ganz so einvernehmlich wie geplant scheint der Abschied von Spitzenkoch Harald Wohlfahrt im Hotel Traube doch nicht zu verlaufen. Der Koch hat das Hotel jetzt verklagt, um Küchenchef im Restaurant „Schwarzwaldstube“ bleiben zu können.

Von Ruth Preywisch

Wohlfahrt beantragte demnach eine einstweilige Verfügung zur Weiterbeschäftigung, beim Arbeitsgericht in Pforzheim. Der Inhaber des Hotels Traube Tonbach in Baiersbronn, zu dem das Restaurant gehört, habe Wohlfahrt das Betreten der „Schwarzwaldstube“ untersagt.

 Thorsten Michel beerbt Wohlfahrt in der Traube Tonbach
Torsten Michel beerbt Wohlfahrt in der Traube Tonbach

Im Mai hatte die Hotelleitung angekündigt, dass die Führung des international renommierten Restaurants nach 40 Jahren im Sommer auf Wohlfahrts Nachfolger Torsten Michel übergehen solle. Der 61-Jährige und Michel hatten das Lokal bereits seit vergangenem Jahr gemeinsam geführt. Eine Sprecherin hatte einen sanften Übergang angekündigt. Demnach sollte der langjährige Küchenchef dem Hotel Traube Tonbach, zu dem weitere Restaurants gehören, erhalten bleiben, auch als Koch.

Die Hotelleitung äusserte sich auf Nachfrage nicht zu dem laufenden Verfahren. Wohlfahrt verwies in der Zeitung Badische Neueste Nachrichten lediglich darauf, dass er einen Arbeitsvertrag habe. Insgesamt aber habe sich „alles anders entwickelt als geplant“.

Wohlfahrt ist der dienstälteste Drei-Sterne-Koch Deutschlands und verteidigt diese vom Guide Michelin vergebene höchste Auszeichnung der Spitzengastronomie seit 25 Jahren. Das ist Rekord in Deutschland. Das Arbeitsgericht Pforzheim will nach Angaben des Sprechers am 25. Juli über den Antrag verhandeln.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren werde neben der Frage, ob dem Kläger der Anspruch auf Weiterbeschäftigung zusteht, auch geklärt, ob die Sache eilbedürftig ist. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt seien, könne das Gericht dem Antrag stattgeben. Eilbedürftigkeit liegt vor, wenn es unzumutbar ist, das normale arbeitsgerichtliche Verfahren abzuwarten.

Mehr zum Thema finden Sie hier.

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